Praxisfiliale Erding

Ab Januar 2025 findet sich zentralgelegen am Schönen Turm die Zweigpraxis in Erding.

Den Schwerpunkt stellt die psychotherapeutische Weiterbehandlung von Suchtkranken nach erfolgter Suchttherapie sowie die Behandlung von Verhaltenssüchten dar.

Adresse:
Landshuter Str. 9
85435 Erding
(1. OG)

Tel.: 0151 40339132
info@psychotherapie-barta.de

Anmerkungen zur Terminvereinbarung: Erstgespräche, die über den Onlinekalender vereinbart werden, finden aus organisatorischen Gründen immer in der Hauptpraxis in Freising statt. Wenn Sie sich auf die Warteliste setzen lassen, ergänzen Sie unter dem Punkt „Grund für Therapiebedarf“ bitte, dass Sie die Therapie gerne in Erding machen würden.

Was beinhaltet eine Weiterbehandlung nach erfolgter Suchttherapie?

Wenn man sich in eine stationäre oder ambulante Suchttherapie bzw. Suchtnachsorge begibt, wird einem gelegentlich eine psychotherapeutische Weiterbehandlung empfohlen (z.B. weil es traumatische Erlebnisse in der Vergangenheit gab, noch Depressionen, Ängste oder andere psychische Probleme bestehen etc.). Dafür dürfen Sie sich gerne in der Praxis anmelden. Aufgrund der Wartezeiten macht es Sinn, sich bereits zu Beginn der Suchttherapie/Suchtnachsorge zu melden und auf die Warteliste setzen zu lassen. Eine reguläre Beendigung der vorangegangenen Rehamaßnahme setze ich in diesem Fall voraus.

Ich bin abhängig von Alkohol, Medikamenten oder Drogen. Kann ich in dieser Praxis auch eine vollständige Suchttherapie machen?

Theoretisch kann eine Suchtbehandlung in psychotherapeutischen Praxen durchgeführt werden. Der Weg über eine Suchtberatungsstelle ist jedoch klar zu empfehlen, da Sie dort in der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen regelmäßige Termine bekommen und darüber meist auch eine zeitnahe Suchttherapie möglich ist. Diese wird durch qualifizierte und auf Abhängigkeitserkrankungen spezialisierte Suchttherapeuten oder Psychotherapeuten durchgeführt. Darüber hinaus kann Ihnen dort ein besseres, auf die Abhängigkeit zugeschnittenes Gesamtpaket (Kombitherapie an Einzel- und Gruppengesprächen) geboten werden, als es in einer Einzelpraxis möglich wäre und meist ist zu Beginn sogar eine anonyme Beratung möglich. Diese Empfehlung gilt insbesondere für Personen, die aktuell noch trinken/ konsumieren und im ersten Schritt Unterstützung beim Aufhören benötigen. In der ambulanten Psychotherapie muss laut Gesetzgeber hingegen innerhalb weniger Sitzungen eine stabile Abstinenz erreicht sein.

Ich habe eine Verhaltenssucht (Kaufen, Spielen, Medien etc.). Bin ich hier richtig?

Verhaltenssüchte werden in der Regel in psychotherapeutischen Praxen behandelt, und Sie dürfen sich gerne damit an mich wenden. Auch hier kann es aber hilfreich sein, sich überbrückend für die Wartezeit und bis ein Psychotherapieplatz bei mir frei ist, Unterstützung in einer Suchtberatungsstelle zu suchen.