Ablauf


Klicken Sie am besten auf den Onlinekalender und tragen sich für einen freien Sprechstundentermin
ein. Im Falle einer akuten Krise, wenden Sie sich stattdessen bitte an den Krisendienst Psychiatrie.


Die Sprechstunde umfasst 25 bis 50 Minuten. Dort erfolgt erste Diagnostik und es werden z.B. folgende Fragen geklärt:
• Welche Anliegen & Wünsche haben Sie?
• Ist eine ambulante Psychotherapie/ Gruppentherapie dafür geeignet oder gibt es noch passendere Maßnahmen?
• Passen unsere verhaltenstherapeutischer Schwerpunkt zu Ihnen?
• Welche die Wartezeit überbrückenden Maßnahmen gibt es? (z.B. die praxisinterne Schnuppergruppe, Beratungsstellen,
digitale Gesundheitsanwendungen/DIGAS)

Wenn eine Psychotherapie indiziert ist und auch Interesse an einem Gruppenangebot besteht, erhalten Sie zunächst einen Platz in der
regelmäßig stattfindenden Schnuppergruppe

In der 4x stattfindenden Schnuppergruppe erhalten Sie grundlegende verhaltenstherapeutische Basics und erste Strategien,
um mit psychischen Erkrankungen besser umgehen zu können. Sie findet in der Regel 14-tägig statt und kann eine
Unterstützung während der Wartezeit darstellen. Gleichzeitig können Sie ausprobieren, wie Sie sich im Gruppenthera-
peutische Setting fühlen, wo es (auch in anderen Praxen) in der Regel deutlich kürzere Wartezeiten gibt. Gleichzeitig
Ist es eine reine Kennenlerngruppe. Niemand wird zu etwas gezwungen und jeder darf frei entscheiden,
wie viel er sagen oder über sich preisgeben möchte. Die Teilnahme ist auch deshalb wichtig, da das Praxiskonzept
eine Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie vorsieht und Sie so besser einschätzen können,
ob Sie sich damit wohlfühlen.


Nach begonnener Schnuppergruppe kommen Sie auf Wunsch auf unsere Warteliste und werden kontaktiert, sobald ein re-
gulärer Psychotherapieplatz frei geworden ist. Leider beträgt die Wartezeit aktuell mehrere Monate.


Zunächst erfolgen 2-3 probatorische Gespräche bei denen z.B. tiefergehende Diagnostik, eine Anamnese und die Erstellung
gemeinsamer Therapieziele erfolgt. Bei gesetzlich versicherten Personen erfolgt die Genehmigung dann in drei Schritten:
• 12 Sitzungen Kurzzeittherapie 1
• 12 Sitzungen Kurzzeittherapie 2
• und wenn nötig und gewünscht weitere 36 Sitzungen Langzeittherapie

In der Regel erfolgt eine Kombination von Einzeltherapie (ca. 50 Min/Sitzung) und Gruppentherapie (ca.100 Min/Sitzung)


Während die Abstände zwischen den Therapiesitzungen zu Beginn der Therapie regelmäßig und in höherer Frequenz
(in der Regel wöchentlich oder zweiwöchentlich) stattfinden, werden sie gegen Ende zunehmend ausgeschlichen.