Kosten und Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherungen:

Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung, weswegen die Abrechnung der Psychotherapie problemlos über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen kann. Nehmen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte zum Erstgespräch mit.

Private Krankenversicherungen, Beihilfe und private Zusatzversicherungen:

Die Kostenübernahme durch die privaten Krankenversicherungsträger sowie Beihilfe erfolgt in der Regel vollständig oder anteilig. Ich empfehle diesbezüglich jedoch einen Abgleich mit Ihrem individuellen Versicherungsvertrag VOR Inanspruchnahme eines Erstgesprächs, da bereits der erste Termin kostenpflichtig ist und ansonsten von Ihnen getragen werden muss. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP: 2,3-facher bis 3,5facher Satz) festgelegt.

Selbstzahler:

Natürlich ist eine eigenständige Finanzierung der Psychotherapie möglich. Das vereinfacht den Prozess z.B. insofern, dass keine Genehmigung durch Kostenträger abgewartet werden muss und keine Eintragung in Ihrer Krankenakte erfolgt. Das Honorar wird auch hier nach GOP festgelegt.

Dauer einer Sitzung: 50 Min – 90 Min (wird vorher festgelegt)
Kostenübernahme: Coaching kann leider nicht durch die Krankenkassen erstattet werden. Bei beruflichem Bezug kann sie jedoch ggf. von der Steuer abgesetzt werden.

Dauer einer Sitzung: 50Min – 90 Min
Kostenübernahme: Leider werden weder Paarberatung noch Paartherapie durch die Kassen erstattet.